Nachhaltiges Sparen jetzt möglich!

Nutzen Sie die Förderung für Reparaturen von Elektrogeräten!

Vorteile und Teilnahme am Reparaturbonus

Hier erfahren sowohl Reparaturunternehmen als auch interessierte Bürgerinnen und Bürger alles Wichtige über die Vorteile, Voraussetzungen und den Ablauf des Reparaturbonus. Seien Sie Teil dieser Initiative und tragen Sie aktiv zur Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit bei.

Teilnehmende Unternehmen in Ihrer Region

Entdecken Sie auf der interaktiven Karte die teilnehmenden Reparaturunternehmen in Ihrer Region, die Ihnen gerne bei nachhaltigen Reparaturen behilflich sind. Aktuell haben sich Unternehmen aus vielen Städten Sachsens angeschlossen, darunter unter anderem auch Dresden, Moritzburg, Großenhain, Meißen, Nossen, Dippoldiswalde, Glashütte, Altenberg, Bischofswerda, Bautzen, Zittau, Görlitz, Hoyerswerda, Leipzig, Torgau, Elsterwerda, Zwickau, Glauchau, Plauen, Chemnitz, Limbach-Oberfrohna, Annaberg-Buchholz, Freiberg und Mittweida.

Antragsstellung und Vorbereitung

Aktuell ist die Antragsstellung noch nicht möglich, aber mit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie wird das Antragsverfahren auf dem Förderportal der SAB freigeschaltet – voraussichtlich im Oktober. Bitte beachten Sie, dass der Reparaturbonus nur für Reparaturen beantragt werden kann, die nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie durchgeführt wurden. Daher empfehlen wir, Reparaturen erst nach diesem Zeitpunkt in Auftrag zu geben.
Für eine reibungslose Antragstellung benötigen Sie eine elektronische Signatur von Verimi, einem anerkannten Signaturdienstleister. Sie können sich bereits jetzt bei Verimi registrieren, entweder via Video-Ident oder über die Onlinefunktion Ihres Personalausweises (eID). Damit sind Sie optimal vorbereitet, um den Reparaturbonus zu nutzen und einen Beitrag zur nachhaltigen Zukunft zu leisten.
Bleiben Sie auf dem Laufenden und seien Sie bereit, wenn die Förderrichtlinie in Kraft tritt. Ihr Engagement zählt – gemeinsam können wir Ressourcen schonen und die Umwelt schützen.

Wie funktioniert es?

Um den Reparaturbonus in Anspruch zu nehmen, ist es erforderlich, dass Sie eine Reparatur an einem defekten Elektro- oder Elektronikgerät bei einem der am Programm teilnehmenden Reparaturunternehmen durchführen lassen. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Erstattung der Reparaturkosten auf dem Förderportal der SAB zu stellen. Das Antragsformular wird voraussichtlich im Oktober 2023 zur Verfügung stehen.

Hier sind die wesentlichen Informationen zum Reparaturbonus:

Förderfähige Geräte:
• Ihr defektes Elektro- oder Elektronikgerät muss förderfähig sein. Prüfen Sie die Liste auf unserer Website.

Reparaturbetriebe:
• Die Reparatur muss von einem teilnehmenden Unternehmen durchgeführt werden. Die Liste der Betriebe ist auf unserer Website verfügbar.

Voraussetzungen:
• Sie müssen in Sachsen wohnen und mindestens 18 Jahre alt sein.
• Die Reparaturrechnung sollte mindestens 75 Euro inklusive Umsatzsteuer betragen.
• Die Förderung beträgt bis zu 50% der Reparaturkosten, maximal jedoch 200 Euro.
• Sie benötigen eine elektronische oder gescannte Kopie Ihrer Reparaturrechnung.

Antragsverfahren:
• Der Antrag wird online im Förderportal der SAB gestellt.
• Für die Authentifizierung stehen Ihnen die elektronische Ausweisfunktion oder das Video-Ident-Verfahren zur Verfügung.

Auszahlung:
• Nach Prüfung und Bewilligung erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb von 72 Stunden nach Antragsstellung.

Zurück